In den Einrichtungen von Kolping Österreich finden Menschen mit Behinderungen einen Ort, an dem ihnen Sicherheit, Förderung und Betreuung geboten wird.
Werden Sie Teil unseres engagierten Teams in unserem Kolping Wohnhaus & Werkstätte für Menschen mit Behinderungen in Mistelbach als
Stellvertretende r Einrichtungsleiter in
(30 Wochenstunden)
Aufgaben
* Unterstützung der Einrichtungsleitung in der operativen Führung der Einrichtung mit rund 80 Mitarbeiter innen in den Bereichen Betreuung und Pflege, Administration, Haustechnik, Küche und Reinigung
* Mitgestaltung und Umsetzung von Konzepten und Projekten
* Sicherung und Weiterentwicklung effizienter Betreuungs- und Verwaltungsstrukturen sowie Qualitätsstandards
* Kommunikationsschnittstelle zu Klient innen, Angehörigen, Behörden, Stadtgemeinde und Lieferanten
* Mitwirkung bei der Budgetplanung und -kontrolle
* Diverse Administrationsagenden und Berichtlegung
Profil
* Abgeschlossene einschlägige Ausbildung in (Sonder)Pädagogik, Sozialwirtschaft, Gesundheitsmanagement oder einer vergleichbaren Qualifikation
* Mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, idealerweise mit Leitungserfahrung
* Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Führungskompetenzen
* Selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
* Freude an der Arbeit in einem multiprofessionellen Team und mit Menschen mit Behinderungen
* Organisationsstärke, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Reflexionsfähigkeit
Wir bieten
* Mitarbeit in einem freundlichen, qualitätsorientierten und motivierten Team
* Wertschätzendes und kollegiales Betriebsklima
* Flexible Arbeitszeiten
* Interessante Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Kostenlose Verpflegung im Dienst
* Prämien für lange Dienstzugehörigkeit
* Perspektive, im Herbst 2026 die Gesamtleitung der Einrichtung zu übernehmen
Die Mindestentlohnung richtet sich nach den Vertragsbedingungen der Behinderteneinrichtungen von Kolping Österreich, mind. 3.149,00 €, Basis Vollzeit, zuzüglich Leitungszulage, facheinschlägige Vordienstzeiten werden selbstverständlich angerechnet.
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