Sie haben eine fundierte Ausbildung als Betriebselektriker?Unser Kunde ist ein exportorientiertes Traditionsunternehmen mit einem hochtechnischen Maschinenpark und fortschrittlichsten Fertigungsmethoden. Für das Kompetenzzentrum in Wien suchen wir einen erfahrenen Betriebselektriker mit Meisterprüfung (w/m/d).Elektroinstallationen und Störungsbehebung im Bereich HaustechnikLeitung und Überwachung bei größeren Elektroinstallationen von externen FirmenPrüfungen der elektrischen Anlagen, Maschinen, Geräten und ArbeitsmittelElektrobefunde nach ÖVE/ÖNORM E8001 erstellenBetreuung der Heizanlage und des Ersatzteillagers der elektrischen WerkstätteBestellungen von Verbrauchermaterialien sowie ErsatzteilenSchaltkastenbau für ProduktionsmaschinenVerkabelung, Installation und Störungsbehebung der ProduktionsmaschinenAktualisieren von Stromlaufplänen bzw. Neuerstellung bei NeuentwicklungenStörungsbehebung bei Produktionsmaschinen im Bereich Steuerungs- und RegelungstechnikAbgeschlossene technische Ausbildung Elektroinstallation mit MeisterprüfungSehr gute Berufserfahrung in der Elektroinstallation, Störungsbehebung und MaschineninstandhaltungErfahrung in Inspektions- und Befundungsarbeiten im Bereich ElektroinstallationenTechnische Erfahrung im Bereich Schaltschrankbau und ProduktionsmaschinenErfahrung in der Leitung und Abnahme von größeren Installationen, von Fremdfirmen durchgeführtKenntnisse in der Steuerungs- und RegelungstechnikOrganisationstalent, kreativ, ideenreich und teamfähigHohe Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative und Bereitschaft zur WeiterbildungDeutsch in Wort und SchriftUnser Kunde bietet Ihnen ein monatliches Bruttogehalt von € 2.800,– bis € 3.500,– (14 x p.a. bezahlt), je nach konkreter Qualifikation und beruflicher Vorerfahrung. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf dieser Website die geschlechtsspezifischeDifferenzierung, wie z.B. Bewerber/ BewerberIn bzw. Software Entwickler/ Software EntwicklerInnicht durchgehend berücksichtigt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung fürbeide Geschlechter.
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