Verwaltungsbedienstete/r im Sekretariat Baudirektion mit 20 WochenstundenAPPLY Das Magistrat der Stadt Wiener Neustadt Geschäftsbereich I, Gruppe 1 – Baudirektion und Großprojektsteuerung sucht eine/n Verwaltungsbediensteten im Sekretariat Baudirektion mit 20 Wochenstunden Sie möchten einen wesentlichen Beitrag im Sekretariat der Baudirektion und Großprojektsteuerung leisten? Wenn Sie in einer zukunftsorientierten Stadtverwaltung genau in diesem Bereich eigenverantwortlich tätig sein möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Bewerben Sie sich und werden Sie Teil unseres wichtigen Teams. Aufgabengebiet: Korrespondenz der Bereiche GB I/1, GB V/2 und MD – Fachverantwortung Verkehr Protokollierung der Ein- und Ausgangspost sowie von Rechnungen Terminregistrierung und Terminverwaltung Anlage und Abfertigung von Geschäftsfällen, straßenbehördlichen Bewilligungen und Bescheiden sowie deren Fristenwahrung Buchungen in K5 (Steuern und Abgaben sowie Rechnungswesen) Ausstellung von Radfahrausweisen Mitwirken beim Parteienverkehr Reisekostenabrechnungen Bürointerne Tätigkeiten (Telefonate, Kopieren, Ablage, etc.) Persönliche Anforderungen: abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau/-mann oder VerwaltungsassistentIn sehr gute IT-Kenntnisse und Organisationstalent flexibles Reagieren auf wechselnde Anforderungen Hohe Leistungsbereitschaft eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten Kommunikationsfähigkeit, Kontaktfreudigkeit und Teamfähigkeit Freude am Umgang mit KundInnen Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift soziale Kompetenz sowie gute Umgangsformen Unser Angebot: Versicherung bei der BVAEB interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet krisensichere Arbeitsstelle sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel flexible Arbeitszeiten bezahlte Mittagspause 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten betriebliches Gesundheitsmanagement wie beispielsweise Impfaktionen und Gesundenuntersuchungen Die Einstellung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (GVBG) - vorerst befristet auf die Dauer von sieben Monaten - und kann gemäß GVBG zweimal auf bestimmte Zeit und in weiterer Folge auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Die Entlohnung erfolgt je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten im Dienstzweig Nr. 71 nach Entlohnungsgruppe 5.