Niederösterreich (Traiskirchen, Strasshof an der Nordbahn), Teilzeit (12 Std./Woche), ab sofort
pro mente Wien bietet Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit sowie Unterstützung zur Selbsthilfe und setzt sich dafür ein, die Lebensbedingungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu gestalten.
Die Schul- und Kindergartenassistenz stellt eine Unterstützung für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung dar. Dafür suchen wir Mitarbeiter:innen, welche an verschiedenen Standorten in Niederösterreich ein Kind in seinem Kindergarten- oder Schulalltag begleiten und unterstützen möchten.
Ihre Aufgaben
* 1:1 Unterstützung eines Kindes mit einer Autismus-Spektrum-Störung
* Umsetzung der Maßnahmen nach Vorgabe der Pädagoginnen und Pädagogen
* Unterstützung im Unterricht oder während der Kindergartentage
* Laufende Dokumentation
Ihre Qualifikationen
* Begonnene psychosoziale Ausbildung
* Erfahrungen im ASS-Bereich erwünscht, aber keine Voraussetzung
* Freude am Arbeiten mit unserer Zielgruppe (Kinder und Jugendliche mit ASS)
* Ausgeprägte soziale Fähigkeiten
* Engagement und Selbstmotivation
Unser Angebot
* Sinnstiftende, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
* Kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten
* Ein wertschätzendes und kollegiales Umfeld
* Kostenlose Team- und Fallsupervision
* Anerkannte Praktikumsstelle
* Flexible Stundeneinteilung
Für diese Position bieten wir ein Monatsbruttogehalt von mind. EUR 788,46 für 12 Wochenstunden gemäß Kollektivvertrag SWÖ-KV, Verwendungsgruppe 4.
Die genaue Höhe der Entlohnung ist abhängig von Ihrer beruflichen Vorerfahrung.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Dr. Martin Felinger (+43 699 187 75 028) zur Verfügung.
Wir möchten die Vielfalt unseres Unternehmens weiter ausbauen und Menschen mit Behinderung entsprechend beruflich fördern. Jeder Arbeitsplatz bei pro mente Wien kann für einen Menschen mit Behinderung je nach Art seiner Beeinträchtigung geeignet sein.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass etwaige mit Ihrem Vorstellungsgespräch verbundene Kosten (wie z.B. Fahrt-, Verpflegungs- und Nächtigungskosten, Verdienstentgang, etc.) nicht übernommen werden können.
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