Die Universität Graz besetzt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine
Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsprivatrecht
(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2025) Die Professur vertritt alle Bereiche des österreichischen Bürgerlichen Rechts mit einem Schwerpunkt im Wirtschaftsprivatrecht. Anstellungserfordernisse sind die Habilitation im österreichischen Bürgerlichen Recht oder eine gleich zu wertende Qualifikation sowie die hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre in den Bereichen Bürgerliches Recht und Wirtschaftsprivatrecht, Auslandser-fahrung, Kompetenz zur Förderung von Nachwuchswissen-schaftler:innen sowie Kompetenz in der
Einwerbung kompetitiver Drittmittel. Zudem erwarten wir Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming.
Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl BV/11/98 ex 2023/24 bis 10. Juli 2024 einzureichen. Informationen zu den