Voraussetzungen
mit Nachweisen zu belegen:
* abgeschlossene Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten (es können sich auch jene Personen bewerben, welche die Ausbildung bis spätestens Ende 2025 abschließen werden)
* Staatsbürgerschaftsnachweis (z.B. Foto vom Reisepass)
* unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Nachweis entfällt bei EU-Bürger:innen)
* Berufsausweis bzw. Bestätigung über die Registrierung (ist bis spätestens zum Dienstantritt vorzulegen)
Sonstige Voraussetzungen
* Deutschkenntnisse - mindestens B2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen Nachweise bei Bewerber:innen mit Staatsangehörigkeit aus dem deutschsprachigen Raum sind nicht erforderlich. (Wenn kein Sprachnachweis vorhanden ist, können Sie zur Abklärung mit der Personalsuche/-auswahl telefonisch Kontakt aufnehmen)
* bei männl. Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung
* Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiter:innen sowie der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates).
Dienstverhältnis
vorerst befristet, eine Unbefristung ist möglich
Entlohnung
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG), Entlohnungsschema: K2b #J-18808-Ljbffr