Aufgaben Die Professur vertritt das Fach Architekturtheorie in Forschung und Lehre. Sie soll insbesondere an aktuellen gesellschaftlichen, ethischen, ästhetischen, ökonomischen und ökologischen Diskursen teilnehmen und die Vernetzung mit den anderen Instituten der Fakultät pflegen sowie mit öffentlichen Institutionen eine - über ein rein abstraktes Theorieverständnis hinausgehende - Nähe zur architektonischen Praxis suchen. Die Professur soll die Stellung der Fakultät im disziplinären Diskurs durch den Aufbau und die Pflege nationaler wie internationaler Forschungs- und Projektkooperationen sichtbar hervorheben und darüber hinaus das Fach Architekturtheorie inhaltlich und international positionieren. Eine rege Publikationstätigkeit wird dazu ebenso beitragen, wie die Akquise von Drittmitteln und die aktive Beteiligung an transdisziplinären Forschungsschwerpunkten der Universität Innsbruck und den Forschungsagenden der Fakultät. Die Lehre umfasst die Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium Architektur. Eine enge Zusammenarbeit mit den Fachbereichen an der Fakultät für Architektur und den Forschungszentren der Universität Innsbruck wird erwartet. Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung ist Voraussetzung. Anstellungserfordernisse Ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes inländisches oder gleichwertiges ausländisches Universitätsstudium; Einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Eignung; Internationale Erfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Professur und Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung; Publikationen in internationaler Fachliteratur; Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten und Erfahrung in der Abhaltung eigenständiger Lehre; Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln; Qualifikation als Führungskraft; Facheinschlägige außeruniversitäre Praxiserfahrung ist erwünscht. Bewerbungen müssen bis spätestens 31.03.2025 an der Universität Innsbruck, Fakultäten-Servicestelle, Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck () eingelangt sein. Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 6.604,30/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen. Die Bewerbungsunterlagen sind digital zu übermitteln (E-Mail mit pdf-Anhang, Dateitransfer, usw.) und sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten, ein Lehrekonzept sowie eine Zusammenfassung der fünf wichtigsten Arbeiten, die die Position und Relevanz innerhalb der Disziplin erkennen lassen; Kurzfassung der Bewerbungsunterlagen gemäß Vorlage (verfügbar auf der unten angeführten Website) Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens sind hier zu finden.