Voraussetzung zur Zulassung zur Fachprüfung
wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder facheinschlägiges FH-Studium (Minimum 180 ECTS-Anrechnungspunkte)
mindestens 18 Monate als Berufsanwärter tätig
Fachprüfung
Fach- und Beispielkurse Abgabenrecht, BWL, Rechnungslegung und Rechtslehre
schriftliche Prüfung in vier Klausuren
mündliche Prüfung
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