* Nr46 Innere Medizin II, Kennzahl: 931/24
An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin II / Klinische Abteilung für Kardiologie mit der Kennzahl: 931/24, voraussichtlich ab 9. Dezember 2024 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einem:einer Ärzt:in in Facharztausbildung im Sonderfach „Innere Medizin“ zu besetzen.
Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Fachärzt:innenausbildung integriert.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 5.694,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit eines:einer Mitarbeiter:in voraussichtlich bis 30. September 2025.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-Bürger:innen müssen gewährleistet sein.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 931/24 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 4. Dezember 2024 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
#J-18808-Ljbffr