Die Stadttheater Klagenfurt OG ist der kulturelle Leitbetrieb in Kärnten.
Intendant für das Mehrspartenhaus ist Herr Aron Stiehl, Geschäftsf. Kaufm.
Direktor ist Herr Mag. Matthias Walter.
Wir suchen zum ehesten Eintritt einen/eine
Beleuchter*in (in Vollzeit)
In dieser Position üben Sie folgende Tätigkeiten aus:
Auf-, Um- und Abbau von Beleuchtungsgeräten und Zubehör für
Vorstellungen und Proben
Anfertigen von speziellen Beleuchtungsrequisiten
Elektroinstallationen im Bereich Bühnendekoration
Bedienen der Beleuchtungsgeräte während Proben und Vorstellungen
Wartung und Instandhaltung an Beleuchtungsanlage und Beleuchtungskörpern
Idealerweise bringen Sie folgende Voraussetzungen mit:
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Veranstaltungstechnik,
Elektrotechnik oder Medien- und/oder Videotechnik bzw. Abschluss einer
berufsbildenden höheren Schule (Medien- und/oder Videotechnik) oder
vergleichbare Qualifikationen
Erfahrung an Theatern oder Bühnen bzw. im Eventbereich von Vorteil
Gutes Reaktions-, Seh- und Hörvermögen
Handwerkliches Geschick
Kreativität und Fantasie
Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
Unser Angebot an Sie:
Sorgfältige Einarbeitung durch ein engagiertes und motiviertes Team
Tätigkeit in einem sowohl handwerklichen als auch künstlerischen
Aufgabengebiet
Arbeit in einem dynamischen Team eines renommierten Kulturunternehmens
Offene und wertschätzende Kommunikation
Erhöhter Urlaubsanspruch
Ermäßigte Theaterbesuche
Möglichkeit der Kantinennutzung
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kinderzuschuss
Unterstützung bei Weiterbildungen
Entlohnung laut Kollektivvertrag für das technische Personal an Bühnen
österreichischer Bundesländer & Städte im Ausmaß von zumindest monatlich
brutto € 2.484,25 inkl. Zulagen (Lohngruppe G), 14-mal jährlich.
Einschlägige Berufserfahrung wird für die Festsetzung des tatsächlichen
Entgelts gemäß rechtlicher Grundlagen ausdrücklich
berücksichtigt.
Bewerbungen bitte schriftlich mit:
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen
Hinweise:
Etwaige anlässlich der Bewerbung entstehende Aufwendungen (z.B. Reise- und
Nächtigungskosten) werden nicht ersetzt.