In der Serviceeinrichtung Facility Management, Abteilung Operatives FM kommt es zur Besetzung einer Stelle als:
Servicemitarbeiter*in
(Kennzahl 14)
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab sofort, vorerst befristet für 6 Monate
(mit Option auf unbefristete Verlängerung)
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIa
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 2.420,90
(14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
* Vorbereitung von Veranstaltungen: Selbstständige finale Abstimmung des Bedarfs, Transport und Aufstellung von Veranstaltungsequipment unter Einhaltung der Vorgaben des Brandschutzbeauftragten, Abnahme durch die*den Veranstalter*in
* Durchführung von Montagearbeiten und Kleinreparaturen
* Transporte und Fahrtendienste: Einkaufsfahrten für das FM, eigenständige Durchführung von Transporten (inkl. Heben und Tragen von Lasten bis zu 50 kg)
* Unterstützung Facharbeiter*innen (Elektro, Installateur*in, Tischler*in, Schlosser*in) bei deren Aufgaben
Erwünschte Qualifikationen
* Erfahrung bei handwerklichen Tätigkeiten
* Führerschein B
* Sehr gute Umgangsformen
* Selbstständiges, ergebnisorientiertes Arbeiten
* Kund*innenorientierte Handlungsweise
* Sehr gute Deutschkenntnisse, Englisch von Vorteil
Bewerbungsfrist: 12.02.2025
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.
* Motivationsschreiben
* Lebenslauf
an das Personalmanagement, Kennzahl 14, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; E-Mail: recruiting@boku.ac.at; Bitte Kennzahl unbedingt anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
www.boku.ac.at
#J-18808-Ljbffr