Liebe Finanzexpertin, lieber Finanzexperte, im Rahmen einer geplanten Nachfolgeregelung suchen wir für die verantwortliche Steuerung der finanziellen Angelegenheiten der Stadt Heidenreichstein eine/einen Leiterin / Leiter Finanzverwaltung (m/w/d) Aufgaben - Sie unterstützen den Bürgermeister/die Bürgermeisterin bei der Erstellung des Voranschlags und Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Heidenreichstein. - Sie verantworten die Finanzplanung der Stadtgemeinde. - Sie leiten und überwachen die laufende Finanzgebarung und Buchhaltung. - Sie wickeln Förderungen und Darlehen ab. - Sie verantworten alle abgabenrechtlichen Angelegenheiten. - Sie haben den Überblick über die Zahlungsmittel und Kassenbestände und beraten den Bürgermeister / die Bürgermeisterin hinsichtlich deren Optimierung und wirtschaftlichen Verwaltung. Profil - Sie haben eine allgemein- oder berufsbildende höhere Schule oder einen anderen Bildungsweg mit Matura abgeschlossen bzw. eine relevanten FH- oder Universitätsabschluss. - Idealerweise haben Sie eine einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. - Mit MS Office Programmen sowie im Internet kennen Sie sich sehr gut aus. - Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in bzw. EU/EWR Bürger/in. - Erfahrung im Umgang mit Gesetzen und Normen ist von Vorteil. - Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst. - Sie sind bereit, innerhalb von 3 Jahren die erforderliche Dienstprüfung abzulegen. Wir bieten - Interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einer modernen Stadtverwaltung. - Krisensicherer Arbeitsplatz. - Hohes Maß an Selbständigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten. - Mitarbeit in einem hochmotivierten Team. - Möglichkeit zur Einarbeitung und laufenden Weiterbildung. Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der jeweils geltenden Fassung. Das Mindest-Einstiegsgehalt beträgt je nach Qualifikation zumindest € 3.100,00 brutto pro Monat, zzgl. möglicher Zulagen für 40 Wochenstunden. Die Stadtgemeinde Heidenreichstein ist zudem bereit, eine Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung zu leisten.