Tätigkeitensämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorgesehen sindindividuelle Grund- und Behandlungspflege unter dem Aspekt der intensivmedizinischen BetreuungAnforderungenabgeschlossene Ausbildung zur/zum dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerInabgeschlossene Sonderausbildung/Spezialisierung in der Intensivpflege (bzw. die Bereitschaft, diese ehestmöglich innerhalb der ersten 5 Jahre zu absolvieren)hohe soziale Kompetenz und TeamfähigkeitenEngagement für die PatientInnensicherheit und QualitätsversorgungFlexibilität, Selbstständigkeit und BelastbarkeitBereitschaft zu Mehrleistungen und Erbringung von Nacht- und Wochenenddiensten
#J-18808-Ljbffr