Überblick
In unserem Unternehmen PZP Steuerberatung GmbH erwartet Sie eine interessante und herausfordernde Aufgabe im Bereich der Steuerberatung. Wir suchen nach einem qualifizierten Finanzberater:in, der die Fähigkeit besitzt, unsere Kunden aus KMUs bis hin zu international tätigen Unternehmen erfolgreich zu betreuen.
Löhne und Bezahlung
Für einen Berufsanwärter:in ab EUR 45.000,- brutto pro Jahr (Vollzeit) steht ein attraktiver Arbeitsplatz zur Verfügung. Der Jahresbruttobezug für Steuerberaterinnen ist gemäß dem Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern freiverträglich.
Aufgabenbereich
Die Selbstständige Betreuung und Beratung unserer Kunden in steuerlichen Tagesfragen sowie die Ausarbeitung von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Lösungsansätzen gehören zum Aufgabenfeld Ihres Jobs. Darüber hinaus werden Sie in die Umsetzung von komplexen Themenstellungen eingebunden und haben optional die Chance, Führungsaufgaben zu übernehmen.
Fachliche Voraussetzungen
Ein Studium in Wirtschaftswissenschaften (WW), Jura (Jus) oder einer vergleichbaren Fachrichtung der Fachhochschule (FH) oder mehrjährige fachspezifische Praxis qualifiziert Sie idealerweise für diese Position. Eine ausgeprägte Analysefähigkeit, IT-Affinität sowie gutes Englisch sind weitere erwünschte Fähigkeiten.
Persönliche Qualitäten
Ihre Durchsetzungsfähigkeit und soziale Kompetenz sind entscheidend für Ihren Erfolg im Kundenkontakt sowie im Team. Wir legen großen Wert auf die Weiterbildung unseres Personals. Eine Vielzahl an internen und externen Schulungen, regelmäßigen Jour-Fixen und fachlicher Spezialisierung bieten attraktive Entwicklungsmöglichkeiten.
Vorteile des Unternehmens
Unsere Unternehmensstruktur zeichnet sich durch Kooperation und ein kollegiales Betriebsklima aus. Die Möglichkeit zum Homeoffice, Gleitzeit sowie kostenlose Parkplätze runden das Angebot ab. Freie Zuschüsse zur Verpflegung und die betriebliche Zusatzversicherung bilden zusätzliche Entlohnungen. Regelmäßige Teamevents stärken den Teamgeist. Der Jahresbruttobezug wird laut Kollektivvertrag festgelegt.