Working languages: German
Job sector: Wholesale of other machinery and equipment
Work schedule: Full-time
Contract type: Contract to hire
Occupation
ICT help desk manager
Number of posts: 1
Job description
din - Dietmar Nocker Sicherheitstechnik GmbH & Co KG
Wir haben uns seit über 40 Jahren mit Herzblut dem Thema Notbeleuchtung verschrieben. Durch energieeffiziente Technologien und stetige Innovationen sind wir Marktführer in Österreich und nennen uns stolz: Experten für Notlicht.
1 Technischer Support Produktmanagement (m/w/d) Vollzeit (38,5 h) 4030 Linz, Kotzinastraße 5-7
Bei uns trifft Tradition auf Innovation - mit jeder leuchtenden Idee gestalten wir die Zukunft der Notbeleuchtung. Werde Teil eines Teams, das nicht nur Probleme löst, sondern neue Maßstäbe setzt!
Das erwartet dich
* Bearbeitung und Koordination von Support-Tickets (Level 1-3)
* Technische Unterstützung für unser Außendienst- und Serviceteam
* Erstellung technischer Produktinformationen
* Versuchsaufbauten zur Fehleranalyse
* Erstellung und Durchführung von Präsentationen, Schulungsmaterialien und technischen Leitfäden
* Schnittstellenfunktion zu internen Abteilungen (z.B. Reklamation, Qualitätssicherung)
Das bringst du mit
* Erfolgreich abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (Lehre, Fachschule oder HTL)
* Gutes technisches Verständnis und IT-Affinität
* Fähigkeit, komplexe technische Konzepte zu erfassen und zu analysieren
* MS Office-Anwendungskenntnisse
* Offene und kommunikative Persönlichkeit
* Netzwerkgrundlagen von Vorteil
Das bieten wir
Firmenhandy, Notebook und vieles mehr ...
Vergütung: ab 3.000,00 € mit Bereitschaft zur Überbezahlung bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung
Online Bewerbung
Bewerben Sie sich hier
Ansprechpartnerin
Frau Sarah Royer
Email: Personalbewerbung@din-notlicht.at
din-Sicherheitstechnik GmbH & Co KG
Kotzinastraße 5 - 7, A - 4030 Linz
Das Mindestentgelt für die Stelle als Technischer Support Produktmanagement (m/w/d) beträgt 3.000,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.
#J-18808-Ljbffr