Die Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen.
Am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften an der Universität Klagenfurt ist voraussichtlich zum 1. Oktober 2025 eine gemäß § 98 UG unbefristete oder gemäß § 99 UG auf 5 Jahre befristete
Universitätsprofessur für Anglistik: Literaturwissenschaft
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:
* Die Vertretung des Faches in Forschung und Lehre mit Schwerpunktsetzungen im Bereich britische und postkoloniale Literaturwissenschaft, insbesondere in der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts, unter Berücksichtigung kulturwissenschaftlicher Perspektiven
* Die Lehre in den Bachelor- und Masterstudien des Instituts sowie im Doktoratsstudium der Anglistik und Amerikanistik
* Die Beratung und Betreuung von Studierenden in den genannten Studien inkl. der Betreuung von Abschlussarbeiten
* Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
* Die Mitgestaltung der längerfristigen Weiterentwicklung des Instituts und seiner Positionierung in der internationalen Forschungslandschaft
* Die Mitwirkung im Universitätsmanagement
Erforderliche Qualifikationen:
* Facheinschlägiger Studienabschluss sowie Doktorat im Bereich der anglistischen Literatur- und Kulturwissenschaften
* Facheinschlägige Habilitation oder gleichzuhaltende Leistungen in anglistischer Literaturwissenschaft (britische und/oder postkoloniale Literaturen)
* Hervorragende Forschung in den im Aufgabenbereich der Professur genannten Schwerpunktsetzungen der Ausschreibung
* Hohe internationale Sichtbarkeit in den relevanten Forschungsbereichen
* Kompetenzen in Cultural Studies
* Nachgewiesene Lehrerfahrung in den Schwerpunktbereichen der Ausschreibung und hochschuldidaktische Kompetenz
* Dem Aufgabenbereich entsprechende exzellente Englischkenntnisse
* Gute Deutschkenntnisse (B2) oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse innerhalb von zwei Jahren anzueignen
* Führungskompetenz und Teamfähigkeit
* Umfangreiche Erfahrung in internationaler Forschungskooperation
* Kompetenzen in den Bereichen Film/TV und/oder neue Medien/Game Studies
* Bereitschaft und Fähigkeit zur Weiterentwicklung des Fachs
* Fähigkeit zu interdisziplinärer Kooperation
* Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Drittmittelprojekten
* Erfahrung in der universitären Selbstverwaltung, gegebenenfalls mit Führungsaufgaben
* Bereitschaft zur Mitwirkung an der Profilbildung des Instituts und Engagement in der „Third Mission“ (Wissenstransfer)
* Bereitschaft zur Kooperation und Mitarbeit an Forschungsschwerpunkten der Fakultät und der Universität (z. B.: Visuelle Kultur, Gender Studies, Digital Humanities, Doktoratsprogramm COINT)
* Kompetenz im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity Management
Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zu berufende Person den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89.100,-- brutto jährlich.
Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Ihre Bewerbung, bestehend aus
* einem obligatorisch zu übermittelnden, maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte https://jobs.aau.at/, die Übermittlung des Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung)
* sowie einem ergänzenden Anhang (in einer pdf-Datei), der nachfolgende Unterlagen enthält:
o einen detaillierten wissenschaftlichen Werdegang
o eine vollständige Liste der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Jahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie
o allfällige ergänzende Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungsevaluierungen)
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Bewerbungsverfahrens entstehen.
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