Verwaltungspraktikant*in
Möchten Sie wertvolle Einblicke in die Welt der Verwaltung gewinnen und praktische Erfahrungen sammeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten engagierten und motivierten Studierenden und Schüler*innen die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums die vielfältigen Aufgaben und Abläufe in der burgenländischen Landesverwaltung kennenzulernen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.
Wir bieten Ihnen
Praktikumsinhalte und Dauer: Während des Verwaltungspraktikums haben Sie die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in Ihrem Fachbereich und in der einschlägigen Verwaltungstätigkeit zu sammeln. Das Praktikum kann eine Dauer von bis zu zwölf Monaten haben.
Monatlicher Ausbildungsbeitrag:
* Für Akademiker*innen beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.594,94 und ab dem siebtem Monat EUR 3.189,87.
* Für Absolvent*innen einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung oder Reifeprüfung) beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.258,23 und ab dem siebtem Monat EUR 2.516,45.
* Für Absolvent*innen einer Lehre oder mittleren Schule beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.063,29 und ab dem siebtem Monat EUR 2.126,58.
* Für Personen mit einem Pflichtschulabschluss beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.027,85 und ab dem siebtem Monat EUR 2.055,69.
Zusätzlich besteht allenfalls Anspruch auf Kinderzulage, Sonderzahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in der Höhe von 50 Prozent des Ausbildungsbeitrages für jedes Kalendervierteljahr sowie, bei Vorliegen der Voraussetzungen auch ein Fahrtkostenzuschuss.
Soziale Absicherung: Während des Verwaltungspraktikums sind Sie gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Zudem sind Sie nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 in der Arbeitslosenversicherung versichert.
Freistellung: Sie haben – ausgehend von einer Dauer des Verwaltungspraktikums von zwölf Monaten – einen Anspruch auf Freistellung von 25 Arbeitstagen, das sich bei kürzerer Dauer entsprechend reduziert.
Verhinderung durch Krankheit oder Unfall: Im Krankheitsfall wird Ihnen der Ausbildungsbeitrag bis zu einer Dauer von 25 Kalendertagen weitergezahlt.
Praktikumsbegleitung: Ihre Praktikumsbetreuung steht Ihnen während des gesamten Praktikums zur Seite. Am Ende des Praktikums erhalten Sie eine umfassende Praktikumsbeurteilung.
Bewerbungen
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung inklusive aller erforderlicher Unterlagen (Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnisse, ggf. Inskriptionsbestätigung) online unter https://www.burgenland.at/stellenanzeigen ein. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Rechtsgrundlage
§§ 114 bis 118 des Burgenländischen Landesbedienstetengesetzes 2020 (Bgld. LBedG 2020)