Das Salzkammergut Klinikum mit seinen Standorten Bad Ischl, Gmunden und Vöcklabruck versorgt jährlich 47.000 stationäre und rund 525.000 ambulante Patientinnen und Patienten. Mit mehr als 1.000 Betten zählt das Salzkammergut Klinikum zu den größten Krankenanstalten Österreichs. Verstärken Sie unser Team und arbeiten Sie zukünftig in einer der schönsten Regionen Österreichs. Unser Angebot: ✓ verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet ✓ OÖ Landesdienst als sicherer und attraktiver Arbeitgeber ✓ betriebliche Gesundheitsförderung („geh mit Programm“ mit umfangreichen Angeboten von Sport, Entspannung, Basteln, Kochen, etc.) ✓ spezifische Fortbildungsangebote durch die Akademie der OÖ Gesundheitsholding ✓ wir fördern das Miteinander und den Zusammenhalt unserer MitarbeiterInnen unter anderem durch gemeinsame Aktivitäten, wie Sommer- oder Weihnachtsfeste, sportliche Events und Betriebsausflüge ✓ Sommerkinderbetreuung, Kinderbetreuung ganzjährig ✓ ✓ ✓ Ihre Aufgaben: ✓ sämtliche Tätigkeiten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gemäß §82 (Impfstatus-Überprüfung, etc.), Beratungen nach dem Mutterschutzgesetz ✓ Einstellungsuntersuchungen ✓ Mitwirkung bei Projekten zur betrieblichen Gesundheitsförderung ✓ ✓ ✓ Ihr Profil: ✓ abgeschlossene Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin ✓ arbeitsmedizinische Ausbildung gemäß § 38 des Ärztegesetzes 1998 ✓ interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Klinikums ✓ praktische Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Tätigkeit sowie Erfahrung in Qualitätssicherung und -management erwünscht ✓ gute EDV-Kenntnisse ✓ sehr gute Umgangsformen ✓ Team- und Kommunikationsfähigkeit ✓ Flexibilität, Engagement, Initiative ✓ soziale Kompetenz und Freude an der Arbeit mit Menschen ✓ Begeisterung am interdisziplinären und intraprofessionellen Zusammenarbeiten Hauptdienstort ist Vöcklabruck. Weitere Dienstorte sind die Spitälerstandorte des Salzkammergut Klinikums Gmunden und Bad Ischl.Herr Dr. Tilman Königswieser, MPH Ärztlicher Direktor, Tel. 05 0554 73-22000Einstufung: AA (gemäß § 48a Oö. Gehaltsgesetz 2001)