Voraussetzungen
mit Nachweisen zu belegen:
1. abgeschlossene Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten (es können sich auch jene Personen bewerben, welche die Ausbildung bis spätestens Ende 2025 abschließen werden)
2. Staatsbürgerschaftsnachweis (z.B. Foto vom Reisepass)
3. unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Nachweis entfällt bei EU-Bürger:innen)
4. Berufsausweis bzw. Bestätigung über die Registrierung (ist bis spätestens zum Dienstantritt vorzulegen)
Sonstige Voraussetzungen
1. Deutschkenntnisse - mindestens B2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Nachweise bei Bewerber:innen mit Staatsangehörigkeit aus dem deutschsprachigen Raum sind nicht erforderlich. (Wenn kein Sprachnachweis vorhanden ist, können Sie zur Abklärung mit der Personalsuche/-auswahl telefonisch Kontakt aufnehmen)
2. bei männl. Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung
3. Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiter:innen sowie der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates).
Dienstverhältnis
vorerst befristet, eine Unbefristung ist möglich
Entlohnung
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG), Entlohnungsschema: K2b #J-18808-Ljbffr