Die Firma Ernst Stibl GesmbH zählt zu den größten Sachverständigenbüros in Österreich und bedient ein vielfältiges Kundenspektrum im Versicherungswesen sowie auch private Kunden.
Das Unternehmen wurde im Jahr 1988 von Ernst Stibl als KFZ-Sachverständigenbüro gegründet, später im Jahr 2005 kam der Bereich Elementar hinzu.
Bei uns finden Sie Jobs mit Mehrwert: Vielfältige Aufgaben, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und starker Zusammenhalt in einem familiären Umfeld sind die Markenzeichen unserer Arbeitsplätze.
Die Ernst Stibl GesmbH blickt auf über 30 Jahre Erfahrung zurück und die digitale Weiterentwicklung für optimierte und automatisierte Prüfprozesse in der Versicherungs-/Sachverständigenbranche boomt. Das garantiert Ihnen einen krisenfesten und sicheren Job.
Aufgaben
- Besichtigung von Schäden (Befundung u. Ermittlung der Schadenhöhe)
- Erstellung von Gutachten und Besichtigungsberichten
- Risikoanalysen von Gewerbebetrieben
- Neubauwertschätzungen
- Prüfung von Belegen wie Angeboten und Rechnungen samt Erstellung der Prüfberichte
- Haupteinsatzgebiet: NÖ und OÖ, sowie fallweise benachbarte Bundesländer
Profil
- abgeschlossene bautechnische Ausbildung (Werkmeister oder HTL f. Bautechnik)
- mehrjährige Berufserfahrung, Erfahrung mit Kostenkalkulation
- selbstständiges, genaues Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit
- Teamgeist und Flexibilität, Zuverlässigkeit und Teamgeist
- sehr gute EDV-Kenntnisse
- Bereitschaft zur Wissenserweiterung
- Führerschein B
- Reisebereitschaft
Wir bieten
- attraktive Tätigkeit in einem der größten Sachverständigenbüros Österreichs
- Selbstständiges Arbeiten in einer Vollzeitanstellung
- Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten
- Gleitzeitmodelle und flexible Arbeitszeiten lassen genügend Raum für Ihr Privatleben
- Vielfältiges, abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Vermittlung von einschlägigem Versicherungs-Basiswissen während Grundausbildung
- umfassende Einschulung und laufende arbeitsplatzbezogene Aus- und Weiterbildung
- ein Jahresbruttogehalt von € 52.000,00 (Vollzeitbasis, zzgl. Reisespesen) - die Bereitschaft zur Überzahlung bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung ist gegeben!
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