An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Neurochirurgie mit der Kennzahl: 559-5/24 eine Stelle eines:einer vollbeschäftigten Radiologietechnolog:in (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 10. Februar 2025 (befristet bis 31. Juli 2025 mit der Option auf Verlängerung) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.495,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Arbeiten mit DSA-Anlage bei Angiographien und endovaskulären Interventionen, prä-, intra- und postoperative Durchleuchtungskontrollen und Lokalisationskontrolle mit dem C-Bogen, Archivierung, Dokumentation, EDV-gestützte Patient:innenerfassung, patient:innenbezogene Dokumentation, Wartung der technischen Geräte und Strahlenschutzeinrichtungen, administrative und betriebsbezogene Aufgaben.
Anstellungserfordernisse: Diplom für eine:n Radiologie-Technolog:in.
Gewünschte Qualifikationen: Teamfähigkeit, Flexibilität, Berufserfahrung auf dem Gebiet der interventionellen Radiologie ist wünschenswert.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 559-5/24 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 5. Februar 2025 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom:von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.
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