Kinderhortassistentin / Springerin für den Kinderhort Bad Hall Die Stadtgemeinde Bad Hall schreibt gem. §§ 8 u. 9 OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (OÖ. GDG 2002) in Verbindung mit dem OÖ. Kindergarten- und Hortedienstgesetz 1997 i.d.g.F. die unbefristigte Vertragsbedienstetenstelle einer Kinderhortassistentin und Springerin für den Kinderhort Bad Hall mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden öffentlich zur Besetzung aus. Das Dienstverhältnis beginnt am 02. Mai 2025. Bewerberinnen um diesen Dienstposten sollen die im § 17. OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 sowie die in den §§ 1 bis 3 OÖ. Kindergarten- und Hortedienstgesetz angeführten Aufnahmebedingungen erfüllen. Die Entlohnung erfolgt im Entlohnungsschema GD 22, d.s. mindestens EUR 1.230,05 Bruttogehalt bei 20 Wochenstunden. Interessenten für diese Stelle mögen sich mittels Bewerbungsbogen, welcher im Sekretariat der Stadtgemeinde Bad Hall oder auf der Homepage www.bad-hall.ooe.gv.at/Bewerbungsbogen erhältlich ist, mit Beilage des Lebenslaufes und eines Fotos sowie Zeugniskopien bis spätestens Freitag, 21. März 2025 - 12.00 Uhr beim Stadtamt Bad Hall bewerben. Selbstverständlich richtet sich diese Stellenausschreibung auch an männliche Bewerber gleichermaßen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Hortleiterin Frau Sandra Kührer (Tel.: 07258/4987 und 0650/3025638) oder Herr Amtsleiter Peter Preinfalk BA MSc (Tel.: 0664/96 88 447) zur Verfügung. Der Bürgermeister: Mag. Bernhard Ruf Stadtgemeinde Bad Hall A-4540 Bad Hall, Hauptplatz 5 Bezirk Steyr-Land, Oberösterreich Tel.: 07258/7755-0 Fax.: 07258/7755/17 www.bad-hall.ooe.gv.at gemeindebad-hall.ooe.gv.at