Beschäftigen Sie sich gerne mit Themen rund um die Personal- und Lohnverrechnung? Exakte Abrechnungen zu erstellen und Ihr Fachwissen an Klienten weiterzugeben bereitet Ihnen Freude? Finden Sie Spaß daran, Abläufe zu verbessern und Optimierungen zu entdecken? Sie haben eine Ausbildung im Bereich der Personalverrechnung abgeschlossen, waren bereits in der Branche tätig oder steigen gerade wieder ein? Als Personalverrechner/in übernehmen Sie eigenverantwortlich die Lohnverrechnung unserer Klienten und sind dabei eine maßgebliche Kontaktperson für alle mitarbeiterbezogenen Anliegen. In unserer Steuerberatungskanzlei, die über umfassende Erfahrung in der Lohnverrechnung verfügt, bieten wir die Gelegenheit, gemeinsam im Team unter fachlicher Leitung, kontinuierlich zu wachsen und voneinander zu lernen. Bewerbungsprofil:
- Interesse für Unternehmen und betriebswirtschaftliche Zahlen
- abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Personalverrechnung mit mehrjähriger Berufserfahrung (mind. 2 Jahre)
- genaues Arbeiten und logisch-analytisches Denken
- Softwarekenntnisse in BMD NTCS
- Freude an der Kommunikation und der Beratung von Klienten Unser Angebot:
- spannendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer Steuerberatungskanzlei
- eine eigenverantwortliche Tätigkeit, eingebettet in ein unterstützendes Team
- auch abteilungsübergreifendes Arbeiten möglich: Lohnverrechnung und Buchhaltung
- entspannte Arbeitsatmosphäre und Wertschätzung unter allen KollegInnen
- ein sicherer Arbeitsplatz mit unbefristetem Dienstverhältnis
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) und bis zu 2 Tage pro Woche Home Office
- laufende Weiterbildungen werden finanziert und innerhalb der Arbeitszeit unterstützt
- Feste und Erfolge werden gefeiert
- bezahlte Kaffeepause, Essensgutscheine und Pausensnacks wie Obst, Nüsse und Säfte aus der Region
- Gerne gehen wir über das KV-Mindestgehalt im 3. Berufsjahr hinaus und bieten mindestens 2.700 EUR brutto (14-mal jährlich), angepasst an Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung
- Prämien gemäß Betriebsvereinbarung z.B.: für außerordentliche Leistungen, erfolgreiche Klientenakquisition etc.