* Nr7 Innere Medizin III, Kennzahl: 13-1/25
An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin III / Klinische Abteilung für Nephrologie und Dialyse mit der Kennzahl: 13-1/25, voraussichtlich ab 10. März 2025 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 24 Wochenstunden mit einem:einer Fachärzt:in zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 4.510,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Innere Medizin an.
Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit eines:einer Mitarbeiter:in voraussichtlich bis 31. März 2026.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium mit facheinschlägigem Doktorat. Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärzt:in für Innere Medizin, Qualifikation in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-Bürger:innen müssen gewährleistet sein.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Ausgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit für das in Frage kommende Fach. Klinische Erfahrungen auf dem Gebiet der Inneren Medizin sowie Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Nephrologie und Dialyse, Transplantationsmedizin, Journaldienstfähigkeit. Bereitschaft und Interesse zur Mitwirkung an der Lehre sowie Forschung im Bereich der Nephrologie. Teamfähigkeit. Wissenschaftliche Publikationen im Bereich Nephrologie von Vorteil.
Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 13-1/25 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 5. März 2025 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom: von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.
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