In der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH (OÖG) arbeiten knapp 16.000 MitarbeiterInnen.
Das Handeln unserer MitarbeiterInnen orientiert sich am Nutzen für die Gesundheit und Lebensqualität der oberösterreichischen Bevölkerung.
Jobbeschreibung
Fachärztin/arzt (Oberärztin/arzt) für Innere Medizin und Pneumologie
Über das Unternehmen
Wir bieten unseren MitarbeiterInnen dafür langfristige Job-Perspektiven, die Ausbildung, Leben und Karriere im universitären Umfeld und in den Regionen möglich machen.
Aufgaben und Verantwortungsbereich
fachärztliche Tätigkeiten in allen Bereichen der Pneumologie
interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team
Mitgestaltung und Weiterentwicklung der Abteilung und teamorientiertes Zusammenarbeiten
Betreuung und Ausbildung von Assistenz- und TurnusärztInnen
Organisation und Durchführung von regelmäßigen Fort- und Weiterbildung
Teilnahme an Rufbereitschaftsdiensten
Anforderungen
* Facharztanerkennung für Innere Medizin und Pneumologie bzw. Lungenkrankheiten
* hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
* fachliche Kompetenz im Bereich pneumologischer Onkologie, interventioneller Bronchologie, Allergologie und Beatmungsmedizin
* engagierte und zuverlässige Persönlichkeit mit hoher Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit
Leistungsumfang
* innovative Klinik mit einem breiten medizinischen Leistungsspektrum und modernster Ausstattung
* flache Hierarchie und freundliches Arbeitsklima
* umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung mit Vertiefung Ihrer spezifischen Interessensgebiete
* vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
* ein großes Spektrum an pneumologischen Krankheitsbildern
* interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Kepler-Universitätsklinikum Linz
* hochwertige Krankenversicherung (KFL)
* Betriebskindergarten und Krabbelstube (ganzjährig)
Gehaltsangabe:
wir bieten für diese Position eine attraktive Gehaltsstruktur (zB. Bruttojahresgehalt von ca. EUR 142.800,- (FA+/8) exkl. Sondergebühren bei mind. 5 Jahren krankenhausspezifischen fachärztlichen Tätigkeit im entsprechenden Sonderfach und 48h–Woche)