Land Oberösterreich/Oö. Landesmusikschulwerk, Obernberg am Inn, Peuerbach, Vöcklabruck
* Landesmusikschule Obernberg am Inn – Karenzvertretung, Teilzeit mit voraussichtlich 6 Wochenstunden
* Landesmusikschule Peuerbach – befristete Verwendung, Teilzeit mit voraussichtlich 7 Wochenstunden
* Landesmusikschule Vöcklabruck – Karenzvertretung, Teilzeit mit voraussichtlich 6 Wochenstunden, Unterricht auch im Fach Singschule
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Weblink.
Das erwartet Sie
Entgeltliche Einschaltung
* Unterrichtstätigkeit im Fach Gesang (Klassisch); einzeln oder in Gruppen
* Vorbereitung der Schüler/innen auf Auftritte, Prüfungen und Wettbewerbe
* grundsätzliche Aufgaben einer Musikschule, wie z.B. Organisation von Vortragsabenden, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Schulprojekten, Themen der Öffentlichkeitsarbeit etc.
* fallweise Kooperationen mit anderen Schultypen (z.B. Volksschule) und Musikverbänden
Das bringen Sie mit
Ausbildung
* pädagogisches Bachelor-, Magister-/Masterstudium bzw. staatliche Lehrbefähigung für Gesang (Klassisch bzw. Jazz Pop Rock) oder
* künstlerisches Bachelor-/Magister-/Masterstudium bzw. künstlerisches Diplom eines Konservatoriums für Gesang (Klassisch bzw. Jazz Pop Rock) oder
* laufendes Studium der zuvor angeführten Studienrichtungen (Absolvierung von mindestens der Hälfte der erforderlichen ECTS bis 31. Jänner 2025)
Fachlich
* pädagogisches Geschick sowie Kenntnisse der gängigen Unterrichtsliteratur und des allgemein gültigen Lehrplans für Musikschulen
* Unterrichtserfahrungen sind von Vorteil
Persönlich
* freundliches und sicheres Auftreten sowie sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
* wertschätzender Umgang sowie Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
* selbstständig, initiativ sowie ziel- und lösungsorientiert
* empathisch und teamfähig
* Kenntnis der regionalen Musik- und Kulturszene dieser Landesmusikschulen ist von Vorteil, die
* Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen wird vorausgesetzt
* Bereitschaft zu flexiblem Arbeitseinsatz, wie z.B. im Bedarfsfall Übernahme von kurzfristigen Vertretungen
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