Liebe Finanzexpertin,
lieber Finanzexperte,
im Rahmen einer geplanten Nachfolgeregelung suchen wir für die verantwortliche Steuerung der finanziellen Angelegenheiten der Stadt Heidenreichstein eine/einen
Leiterin / Leiter Finanzverwaltung (m/w/d)
Aufgaben
- Sie unterstützen den Bürgermeister/die Bürgermeisterin bei der Erstellung des Voranschlags und Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Heidenreichstein.
- Sie verantworten die Finanzplanung der Stadtgemeinde.
- Sie leiten und überwachen die laufende Finanzgebarung und Buchhaltung.
- Sie wickeln Förderungen und Darlehen ab.
- Sie verantworten alle abgabenrechtlichen Angelegenheiten.
- Sie haben den Überblick über die Zahlungsmittel und Kassenbestände und beraten den Bürgermeister / die Bürgermeisterin hinsichtlich deren Optimierung und wirtschaftlichen Verwaltung.
Profil
- Sie haben eine allgemein- oder berufsbildende höhere Schule oder einen anderen Bildungsweg mit Matura abgeschlossen bzw. eine relevanten FH- oder Universitätsabschluss.
- Idealerweise haben Sie eine einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
- Mit MS Office Programmen sowie im Internet kennen Sie sich sehr gut aus.
- Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in bzw. EU/EWR Bürger/in.
- Erfahrung im Umgang mit Gesetzen und Normen ist von Vorteil.
- Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst.
- Sie sind bereit, innerhalb von 3 Jahren die erforderliche Dienstprüfung abzulegen.
Wir bieten
- Interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einer modernen Stadtverwaltung.
- Krisensicherer Arbeitsplatz.
- Hohes Maß an Selbständigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten.
- Mitarbeit in einem hochmotivierten Team.
- Möglichkeit zur Einarbeitung und laufenden Weiterbildung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der jeweils geltenden Fassung. Das Mindest-Einstiegsgehalt beträgt je nach Qualifikation zumindest € 3.100,00 brutto pro Monat, zzgl. möglicher Zulagen für 40 Wochenstunden. Die Stadtgemeinde Heidenreichstein ist zudem bereit, eine Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung zu leisten.