Möchten Sie wertvolle Einblicke in die Welt der Verwaltung gewinnen und praktische Erfahrungen sammeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten engagierten und motivierten Studierenden und Schüler*innen in den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit und Veterinär die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums die vielfältigen Aufgaben und Abläufe in der burgenländischen Landesverwaltung kennenzulernen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.
Verwaltungspraktikant*in
Voraussetzungen
Sie sind entweder Schüler*in oder studieren derzeit an einer Fachhochschule oder Universität in den Studiengängen Soziale Arbeit, Gesundheitsmanagement oder Veterinärmedizin.
Wir bieten Ihnen
Praktikumsinhalte und Dauer: Während des Verwaltungspraktikums haben Sie die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in Ihrem Fachbereich und in der einschlägigen Verwaltungstätigkeit zu sammeln. Das Praktikum kann eine Dauer von einem bis zu zwölf Monaten haben.
Monatlicher Ausbildungsbeitrag:
* Für Absolvent*innen eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.650,78 brutto und ab dem siebten Monat EUR 3.301,56 brutto.
* Für Absolvent*innen einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung oder Reifeprüfung) beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.302,28 brutto und ab dem siebten Monat EUR 2.604,56 brutto.
* Für Absolvent*innen einer Lehre oder mittleren Schule beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.100,52 brutto und ab dem siebten Monat EUR 2.201,04 brutto.
* Für Personen mit einem Pflichtschulabschluss beträgt dieser im ersten bis einschließlich des sechsten Monats EUR 1.063,84 brutto und ab dem siebten Monat EUR 2.127,67 brutto.
Zusätzlich besteht allenfalls Anspruch auf Kinderzuschuss, eine Sonderzahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in der Höhe von 50 Prozent des Ausbildungsbeitrages für jedes Kalendervierteljahr sowie, bei Vorliegen der Voraussetzungen (Beanspruchung der Pendlerpauschale), einen Fahrtkostenzuschuss.
Soziale Absicherung: Während des Verwaltungspraktikums sind Sie gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Zudem sind Sie nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 in der Arbeitslosenversicherung versichert.
Freistellung: Sie haben – ausgehend von einer Dauer des Verwaltungspraktikums von zwölf Monaten – einen Anspruch auf Freistellung von 25 Arbeitstagen, der sich bei kürzerer Dauer entsprechend reduziert.
Verhinderung durch Krankheit oder Unfall: Im Krankheitsfall wird Ihnen der Ausbildungsbeitrag bis zu einer Dauer von 25 Kalendertagen weitergezahlt.
Praktikumsbegleitung: Ihre Praktikumsbetreuung steht Ihnen während des gesamten Praktikums zur Seite. Am Ende des Praktikums erhalten Sie eine umfassende Praktikumsbeurteilung.
Bewerbungen
Die Bewerbung ist unter Beilage sämtlicher Unterlagen (Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnisse, ggf. Inskriptionsbestätigung) zu übermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Rechtsgrundlage
§§ 114 bis 118 des Burgenländischen Landesbedienstetengesetzes 2020 (Bgld. LBedG 2020)
#J-18808-Ljbffr