Hauptreferent/in, Projekt „Umsetzung Asyl- und Migrationspakt“, Abteilung V/B/8 – Asyl im Bundesministerium für Inneres
Im Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/B/8 – Asyl, gelangt gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes die Funktion Hauptreferent/in (A1/2 bzw. v1/2, befristet) für das Projekt „Umsetzung Asyl- und Migrationspakt“ ehestmöglich zur Besetzung.
Aufgaben und Tätigkeiten
* Umfassende fachliche Unterstützung der Projektleitung
* Eigenverantwortliche Handhabung des Berichtswesens
* Eigenverantwortliche Behandlung der zugewiesenen Arbeitsbereiche
* Eigenverantwortliche Koordination der Arbeitsabläufe sowie Informationsmanagement
* Mitwirkung an der Umsetzung des Asyl- und Migrationspaktes auf nationaler und europäischer Ebene
Minimum Anforderungen
* Österreichische Staatsbürgerschaft
* Erfüllung der allgemeinen und besonderen Ernennungserfordernisse A1 im Sinne des Beamten-Dienstrechtgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien und Qualifikationserfordernisse v1 im Sinne des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
* Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften
* Umfassende Kenntnisse im Bereich des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union und des Europarechts sowie Vorkenntnisse im Bereich des internationalen, europäischen und österreichischen Asyl- und Fremdenrechts
* Bereitschaft, sich umfassend in die Materie einzuarbeiten
* Kenntnisse hinsichtlich Organisationsstrukturen im öffentlichen Dienst, insbesondere des Bundesministeriums für Inneres und nachgeordneter Behörden von Vorteil
* Praktische Erfahrungen im Bereich des EU-Rechts, insbesondere bei EU-Institutionen sowie Vorkenntnisse zum EU-Pakt für Asyl und Migration
* Kenntnisse und Fähigkeiten der Projektarbeit sowie Kompetenzen in der Planung, Überwachung und Steuerung von Projektprozessen
* Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick, Erfahrung im Umgang mit internen und externen Stakeholdern
* Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch sowie gute EDV-Anwenderkenntnisse
* Analytische, konzeptuelle und stilistische Fähigkeiten, hohe kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, Teamfähigkeit, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
* Eigeninitiative, Kreativität, kritische Beurteilungsfähigkeit, Problemlösungskompetenz
* Fähigkeit zur selbständigen Organisation und Durchführung der Arbeit, Stressresistenz, hervorragendes Zeitmanagement
* Fähigkeit zur Bewältigung eines umfangreichen Arbeitsvolumens
* Bereitschaft für Auslandsdienstreisen sowie zur Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug (A1/2) bzw. das Monatsentgelt (v1/2) beträgt mindestens € 3.675,80 bzw. € 3.716 (jeweils brutto). Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Vor der Betrauung mit der Funktion wird eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff SPG durchgeführt, die zu bestehen ist. Die erforderlichen Dokumente bzw. nähere Erläuterungen können vorab unter dem Link https://www.bmi.gv.at/Downloads/Sicherheitserklaerung.aspx eingesehen werden.
Interessentinnen und Interessenten um die Betrauung mit der bezeichneten Funktion werden eingeladen, sich beim Leiter der Abteilung V/B/8 (E-Mail: BMI-V-B-8@bmi.gv.at) schriftlich unter Anführung der Gründe, die sie für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, zu bewerben. Dieser Bewerbung ist ein aktueller Lebenslauf beizulegen. Nur auf diesem Wege rechtzeitig eingelangte und vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Für Bedienstete des Eigenressorts hat die Bewerbung im Dienstweg zu erfolgen. Der/Die jeweils unmittelbare Fachvorgesetzte hat der Bewerbung eine begründete Stellungnahme anzuschließen und für die unverzügliche Weiterleitung zu sorgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten kein Ersatz geleistet wird.
#J-18808-Ljbffr