AufgabenÜbernahme von analogen und digitalen Unterlagen aus unterschiedlichen QuellsystemenUmsetzung von BewertungskonzeptenBeratung und Betreuung der abgebenden Stellen bei der Vorbereitung der ÜbergabeUmsetzung des RechtemanagementsErteilung von Auskünften, Recherche und Wissensvermittlung im fachlichen ZuständigkeitsbereichDas bringen Sie mitFachlichabgeschlossene Reife- bzw. Diplomprüfung einer höheren Schule bzw. Berufsreifeprüfungzumindest zweijährige aufgabenbezogene Berufserfahrungsehr gute IT-Kenntnisse und IT-AffinitätPersönlichproaktive und selbstständige ArbeitsweiseKommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie zielgerichteter Umgang mit KonfliktsituationenOrganisationsfähigkeit und Umsetzungsstärkeösterreichische Staatsbürgerschaft (gemäß § 11 Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz)ErwünschtLehrabschluss im Bereich Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenzidealerweise Kenntnisse von archivischen Standards und Normenbesondere Expertise in der oberösterreichischen Landesverwaltung und Landesgeschichte von VorteilUnser AngebotSozial- und Zusatzleistungen: Der Arbeitgeber Land Oberösterreich bietet viele interessante Sozialleistungen sowie eine eigene Kranken- und Unfallfürsorge (KFL) mit vielen Vorteilen.Arbeitsplatz mit Zukunft: Auf Sie wartet ein breitgefächertes Aufgabengebiet bei einem stabilen und verlässlichen Arbeitgeber.Weiterbildungsprogramm: Für Ihre fachliche und persönliche Entwicklung bieten wir ein umfangreiches internes Weiterbildungsprogramm an.Homeoffice: Homeoffice ist möglich und wird mit der Dienststelle vereinbart.GehaltDas Einstiegsgehalt beträgt bei Vollzeit monatlich mindestens 3.340 Euro brutto (Funktionslaufbahn LD 14). Abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten kann sich dieser Betrag entsprechend erhöhen. OÖ Gehaltsgesetz 2001.AuswahlprozessDas Vorstellungsgespräch findet im Oö. Landesarchiv gemeinsam mit der Abteilung Personalgewinnung und -objektivierung in der KW 50 statt. Bei den Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl möglich. Ein Wechsel innerhalb des Landes Oberösterreich erfolgt nach internen Bestimmungen und Regeln.
#J-18808-Ljbffr