Tätigkeiten
* sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorgesehen sind
* individuelle Grund- und Behandlungspflege unter dem Aspekt der intensivmedizinischen Betreuung
Anforderungen
* abgeschlossene Ausbildung zur/zum dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn
* abgeschlossene Sonderausbildung/Spezialisierung in der Intensivpflege (bzw. die Bereitschaft, diese ehestmöglich innerhalb der ersten 5 Jahre zu absolvieren)
* hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeiten
* Engagement für die PatientInnensicherheit und Qualitätsversorgung
* Flexibilität, Selbstständigkeit und Belastbarkeit
* Bereitschaft zu Mehrleistungen und Erbringung von Nacht- und Wochenenddiensten
#J-18808-Ljbffr