Für die schulische Tagesbetreuung suchen wir ab sofort eine/n
Pädagogen / Freizeitpädagogen (m/w/d)
Tätigkeit:
Schulkindbetreuung in der schulischen Tagesbetreuung;
Betreuung und Gestaltung der schulischen Freizeit
Einsatzbereich: Volksschule Neumarkt
Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigung mit 25 Wochenstunden
Dienstzeit:
Die Dienstzeit richtet sich nach den Öffnungszeiten. Diese sind:
Montag bis Freitag zw. 11:00 und 17:00 Uhr an Schultagen und
Montag bis Freitag zw. 07:30 und 17:00 Uhr an schulfreien Tagen
Ihr Profil:
ausgebildete/r Pädagog*in (Lehramt/Elementarpädagog*in)
oder
(Hort)Erzieher*in (mit Reife-/Diplomprüfung)
oder
akademische/r Freizeitpädagog*in
oder
die Bereitschaft zum berufsbegleitenden Abschluss vom Hochschullehrgang Freizeitpädagogik bis längstens 12/2029
Anstellungserfordernis:
wertschätzende, einfühlsame und professionelle Begleitung und Förderung von Kindern im Volksschulalter
sehr gute Deutschkenntnisse bzw. einen Nachweis über das Sprachniveau Deutsch B2 (wenn Deutsch nicht Muttersprache)
teamorientiert, selbständiges Arbeiten, Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, gute Umgangsformen
Wenn Sie Teil unseres engagierten Teams in der Schulkindbetreuung werden möchten, freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 08.11.2024 an das Stadtamt Neumarkt, Hauptstraße 30, 5202 Neumarkt oder auch gerne per Mail an stadt@neumarkt.at.
Gerne bieten wir die Möglichkeit, berufsbegleitend die Ausbildung zum Freizeitpädagogen zu absolvieren.
Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 im jeweiligen Entlohnungsschema und hängt von der beruflichen Qualifikation und Erfahrung ab. Das Mindestgehalt nach Beendigung der Schulpflicht beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) für ausgebildete Pädagog:innen (kp) mindestens € 3.115,60 brutto, für ausgebildete Freizeitpädagog:innen (gp) mindestens € 2.847,80 und für ungelernte Kräfte (d) mindestens € 2.513,40.
Die Stellenvergabe erfolgt unter Bedachtnahme des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.
Der Bürgermeister: LAbg. David Egger-Kranzinger
#J-18808-Ljbffr