Die Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen.Am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften an der Universität Klagenfurt ist voraussichtlich zum 1. Oktober 2025 eine gemäß § 98 UG unbefristete oder gemäß § 99 UG auf 5 Jahre befristeteUniversitätsprofessur für Anglistik: Literaturwissenschaftim vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung.Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:Die Vertretung des Faches in Forschung und Lehre mit Schwerpunktsetzungen im Bereich britische und postkoloniale Literaturwissenschaft, insbesondere in der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts, unter Berücksichtigung kulturwissenschaftlicher PerspektivenDie Lehre in den Bachelor- und Masterstudien des Instituts sowie im Doktoratsstudium der Anglistik und AmerikanistikDie Beratung und Betreuung von Studierenden in den genannten Studien inkl. der Betreuung von AbschlussarbeitenDie Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesDie Mitgestaltung der längerfristigen Weiterentwicklung des Instituts und seiner Positionierung in der internationalen ForschungslandschaftDie Mitwirkung im UniversitätsmanagementErforderliche Qualifikationen:Facheinschlägiger Studienabschluss sowie Doktorat im Bereich der anglistischen Literatur- und KulturwissenschaftenFacheinschlägige Habilitation oder gleichzuhaltende Leistungen in anglistischer Literaturwissenschaft (britische und/oder postkoloniale Literaturen)Hervorragende Forschung in den im Aufgabenbereich der Professur genannten Schwerpunktsetzungen der AusschreibungHohe internationale Sichtbarkeit in den relevanten ForschungsbereichenKompetenzen in Cultural StudiesNachgewiesene Lehrerfahrung in den Schwerpunktbereichen der Ausschreibung und hochschuldidaktische KompetenzDem Aufgabenbereich entsprechende exzellente EnglischkenntnisseGute Deutschkenntnisse (B2) oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse innerhalb von zwei Jahren anzueignenFührungskompetenz und TeamfähigkeitUmfangreiche Erfahrung in internationaler ForschungskooperationKompetenzen in den Bereichen Film/TV und/oder neue Medien/Game StudiesBereitschaft und Fähigkeit zur Weiterentwicklung des FachsFähigkeit zu interdisziplinärer KooperationErfahrung in der Konzeption und Durchführung von DrittmittelprojektenErfahrung in der universitären Selbstverwaltung, gegebenenfalls mit FührungsaufgabenBereitschaft zur Mitwirkung an der Profilbildung des Instituts und Engagement in der „Third Mission“ (Wissenstransfer)Bereitschaft zur Kooperation und Mitarbeit an Forschungsschwerpunkten der Fakultät und der Universität (z. B.: Visuelle Kultur, Gender Studies, Digital Humanities, Doktoratsprogramm COINT)Kompetenz im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity ManagementDer Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zu berufende Person den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89.100,-- brutto jährlich.Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.Ihre Bewerbung, bestehend auseinem obligatorisch zu übermittelnden, maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte https://jobs.aau.at/, die Übermittlung des Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung)sowie einem ergänzenden Anhang (in einer pdf-Datei), der nachfolgende Unterlagen enthält:einen detaillierten wissenschaftlichen Werdegangeine vollständige Liste der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Jahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowieallfällige ergänzende Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungsevaluierungen)Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Bewerbungsverfahrens entstehen.
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