Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948; Entlohnung nach Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v1, entsprechend den anrechenbaren Vordienstzeiten. Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 2.388,98 brutto (A1/GL) bzw. € 2.692,72 brutto (v1/1). Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Aufgaben:
* klinisch-psychologische Diagnostik, Betreuung und Behandlung (Einzel- und Gruppensetting)
* Durchführung von Kriseninterventionen und Suizidabklärung sowie Umgang mit Psychiatrischer Klientel und Randgruppen
* Durchführung von Testungen und Auswahlverfahren
* Erstellung von Stellungnahmen
* Mitwirkung an organisatorischen und administrativen Aufgaben des Psychologischen Dienstes
* Vermittlung und Hilfe bei persönlichen Problemen von Insassinnen bzw. Insassen
* Führung von Gruppen mit psychologisch gewichteter Ansichtigung und sozialtherapeutischem Ansatz
* Teilnahme an regelmäßigen Fachteamgesprächen
* Dokumentation und Aktenstudium
* Prognosen über das künftige Wohlverhalten
Erfordernisse:
* österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
* abgeschlossenes Hochschulstudium (Psychologie)
* persönliche und fachliche Eignung
* Bereitschaft, die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 im Höheren Dienst nach den für Psychologinnen bzw. Psychologen geltenden Ausbildungsvorschriften erfolgreich zu absolvieren
* gegen den:die Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf eine mangelnde Berufseignung schließen lassen, oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen
* abgeschlossene Ausbildung zur Klinischen Psychologin bzw. zum Klinischen Psychologen
Anforderungsprofil:
* Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
* hohes Maß an Belastbarkeit (psychische Stabilität) und Engagement
* Fähigkeit bzw. Erfahrung in einem multiprofessionellen Team zu arbeiten
* Erfahrung und Kenntnisse in klinisch-psychologischer Testdiagnostik
* Bereitschaft zur Ausbildung über moderne Verfahren der Kriminalprognose
* Bereitschaft und Fähigkeit an der Arbeit mit sozialen Randgruppen
* Flexibilität im Umgang mit hierarchischen Strukturen
* Bereitschaft mit anderen in der Anstalt tätigen Berufsgruppen (Justizwachdienst, sozialer Betreuungsdienst, ärztlicher Dienst, etc.) zusammen zu arbeiten
* Bereitschaft administrative und organisatorische Tätigkeiten zu übernehmen, die mit den Aufgaben des Psychologischen Dienstes im Zusammenhang stehen
Erwünscht:
* Fremdsprachenkenntnisse
* Kenntnisse und Erfahrung im Bereich "Forensische Diagnostik"
Gleichbehandlungsklausel:
* Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Die Besetzung der Planstelle erfordert ein besonderes Maß an Spezialkenntnissen, daher wird die Eignung der Bewerber:innen nicht aufgrund einer Eignungsprüfung sondern in Form eines Aufnahmegespräches – die Einladung erfolgt nach Beendigung der Ausschreibungsfrist – festgestellt.
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