Am Fachbereich Gerichtsmedizin und Forensische Psychiatrie gelangt die Stelle chemisch-technischer Assistentin gemäß Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIIa des Kollektivvertrages der Universitäten zur Besetzung. Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt EUR 2.699,20 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich Beschäftigungsdauer: unbefristet Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 40 Arbeitszeit: Montag - Freitag, jeweils 8:00 - 16:00 Uhr Aufgabenbereiche: Labormanagement; toxikologische Analytik; Drogenanalytik mit Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) sowie Dampfraum- analysetechnik (GCHeadspace) und immunologischen Methoden Anstellungsvoraussetzungen: Reifeprüfung und/oder vergleichbare Ausbildung als chemisch-technischer Assistentin; Bereitschaft zur Arbeit mit biologischem Material. Erwünschte Zusatzqualifikationen: Berufserfahrung mit HPLC und/oder LC-MS/MS. Gewünschte persönliche Eigenschaften: Genauigkeit; Zuverlässigkeit; Teamfähigkeit. Telefonische Auskünfte werden gerne durch Astrid Koch unter Tel. Nr. 43/662-8044/3800 gegeben. Bewerbungsfrist bis 29. Januar 2025 Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0017/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte via smart bewerben Allgemeine Informationen: Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/ Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 43/662/8044-2462 sowie unter disabilityplus.ac.at. Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt. Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden. Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.