Ihre Aufgaben
1. Gewährleistung der Qualitätssicherung durch Aufsicht in privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Leistungen der UdE und SD erbringen, dabei insbesondere Überprüfung der erbrachten LeistungenÜberprüfung der Einhaltung der vorgegebenen fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und der Übereinstimmung der Leistungen mit dem jeweiligen Konzept
2. Vornahme von Aufsichtsterminen vor Ort in den Einrichtungen samt Administration und Dokumentation
3. Mitwirkung an der Definition und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards
4. Mitwirkung an der Planung, Evaluierung und Weiterentwicklung von Leistungen der UdE und SD
5. Mitwirkung an der Bewilligung und Änderung von Bescheiden zur Eignungsfeststellung durch Einholung, Vor- und Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen
6. Erstellung von Entscheidungsgrundlagen und von Unterlagen für den Budgetvollzug und für die Budgetkontrolle
7. Kommunikation, Beratung und Unterstützung als Ansprechperson für Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsbehörden und Helfersysteme
Anforderungsprofil
8. Abschluss eines einschlägigen Studiums (etwa Soziale Arbeit) oder Abschluss einer Ausbildung im Bereich Sozialpädagogik samt langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
9. sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen
10. Fähigkeit und Bereitschaft zu eigenverantwortlichem und selbstständigem Handeln
11. Problemlösungskompetenz
12. zeitliche und persönliche Flexibilität und Mobilität (eigener PKW)
Wir bieten Ihnen
13. ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld in der Qualitätssicherung der „Unterstützung der Erziehung“ und der „Sozialen Dienste“ in der NÖ Kinder- und Jugendhilfe samt fachlichen Herausforderungen
14. die Möglichkeit zur konsequenten fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
15. die wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
16. die Aussicht auf ein späteres öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
17. eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100. Das Gehalt beträgt während des Berufseinstiegs mindestens EUR 3.772,- und nach der Einstiegsperiode EUR 4.627,80 brutto monatlich (auf Basis Vollzeit). Es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.