Technikerin bzw. Techniker für Planung und Bau von Landesstraßen, Tulln
Amt der NÖ Landesregierung
Ihre Aufgaben
* Vermessungsarbeiten und Projekterstellungen (Eigenprojektierungen) sowie technische und verwaltungsmäßige Betreuung von (Groß-) Baulosen (z.B. Grundeinlösungen, Bürgerinformationen usw.) der zugeordneten Meistereien inkl. Umweltmanagement und Qualitätssicherung
* Wahrung der Interessen des NÖ Straßendienstes bei Behördenverfahren und privatrechtlichen Angelegenheiten sowie Stellungnahmen in Verfahren gemäß § 90 StVO
* Vergabe und Bestellung von Bau-, Liefer – und Dienstleistungsaufträgen im Rahmen der Ermächtigung
* Mitwirkung bei der Erstellung von Bauprogrammen, jährlichen Budgetvorschlägen, Tätigkeitsberichten usw.
* beratende Tätigkeit für Bürger und Gemeinden
* Koordination mit den zentralen Abteilungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich
* Pavement-Management (Bewertung etc.)
* technische und verwaltungsmäßige Betreuung von Neubau-, Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (Ausschreibung, Bauaufsicht, Qualitätssicherung und Abnahme der Leistungen, Baustellenkoordination)
* Mitwirkung bei Projektierungs- und Baumanagement: Ausschreibung, Vergabe und Überwachung von Ziviltechniker- und sonstigen Fremdleistungen
Anforderungsprofil
* einschlägige HTL- Matura (Hochbau, Tiefbau, Bautechnik oder Umwelttechnik)
* gute IT-Kenntnisse
* Führerschein der Gruppe B
* Flexibilität und Einsatzbereitschaft
* ruhige, objektive und verständliche Gesprächsführung, auch in Konfliktsituationen
* Teamfähigkeit
* Fähigkeit, selbständig zu arbeiten
Wir bieten Ihnen
* eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit
* die Möglichkeit zur konsequenten fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
* berechenbare und angemessene Arbeitsbedingungen
* die wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
* eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100. Das Gehalt beträgt mindestens EUR 4.315,20 brutto monatlich (auf Basis Vollzeit) je nach Qualifikation und Erfahrung. Es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Während des Berufseinstieges ist das Gehalt entsprechend geringer.
#J-18808-Ljbffr