Die Gemeinde Götzens sucht ab sofort eine/n Mitarbeiter/in als
Stützkraft (m/w/d)
im Schülerhort im Ausmaß von 20 Wochenstunden (nachmittags), d.s. 50 % der Vollbeschäftigung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.631,30 brutto – berechnet auf die Vollzeitbasis. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.
Anstellungserfordernisse:
Belastbarkeit
liebevoller und respektvoller Umgang mit Kindern und Erwachsenen
tadelloser Leumund
pädagogische Ausbildung (erwünscht)
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen schicken Sie bitte bis spätestens 29.11.2024 an die Gemeinde Götzens, Burgstraße 3, 6091 Götzens oder per Email an gemeinde@goetzens.gv.at.
#J-18808-Ljbffr