Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.
Mitarbeiter/in in der Reinigung (w/m/d)
Voll- oder Teilzeit
Dienstort: Landesklinik Tamsweg - Lehrkrankenhaus der PMU
Bewerbungsfrist: 29.11.2024
Vorerst befristet
Eintrittstermin: ab sofort
Abteilung: Pflegedirektion
Aufgabenbereich
* Reinigung in allen Bereichen (OP, Labor, Zimmer, Büro, öffentliche Bereiche) unter Einhaltung der vorgeschriebenen Richtlinie der Krankenhaushygiene
* Bedienung diverser Reinigungsmaschinen wie z.B. Scheuermaschine, Bodenreibmaschine
* Bereitschaft zur Erlernung der Reinigungsabläufe in einem Krankenhaus
* Schicht- und Wechselbetrieb, teilweise Wochenend- und Feiertagsdienste
Fachliche Anforderungen
* gute Deutschkenntnisse
Persönliche Anforderungen
* Zuverlässigkeit
* Teamfähigkeit
* Flexibilität
* Kommunikationsfähigkeit
* Setzen von Prioritäten
* Konfliktfähigkeit
* Initiative und Einsatzbereitschaft
Wünschenswerte Anforderungen
* Vorkenntnisse in der Reinigung
* Körperliche Belastbarkeit
Gehalt gemäß Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
Das Mindestgehalt beträgt 2.385,90 EUR brutto auf Basis Vollzeit (14 x jährlich). Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeiten.
Kontakt
Hildegard Gensluckner
Telefon: +43 (0)5 7255 - 22333
Hinweise
* Sie können sich gleich hier online bewerben, Ihre Unterlagen mit der Post schicken oder persönlich vorbeibringen.
* Schicken Sie uns keine E-Mail: Eine E-Mail ist nicht sicher und gerade im Gesundheitsbereich ist Datenschutz extrem wichtig.
* Wenn Sie zu einem Bewerbungsgespräch kommen, müssen Sie Fahrkosten selbst zahlen.
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