Voraussetzung zur Zulassung zur Fachprüfung
* wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder facheinschlägiges FH-Studium (Minimum 180 ECTS-Anrechnungspunkte)
* mindestens 18 Monate als Berufsanwärter tätig
Fachprüfung
* Fach- und Beispielkurse Abgabenrecht, BWL, Rechnungslegung und Rechtslehre
* schriftliche Prüfung in vier Klausuren
* mündliche Prüfung
* Bestellung zum Steuerberater
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